Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit Marco Gambel, Schloßstr. 41, 84163 Marklkofen, Deutschland (nachfolgend .dot Werbeagentur genannt). Abweichende AGBs der nationalen und internationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden und sonstige Abweichungen von unseren Verträgen, Lizenzbedingungen bzw. von diesen AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
§ 2 Angebot
Unsere Angebote verstehen sich - soweit nicht anders vermerkt - freibleibend und unverbindlich. Alle Preise gelten netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
§ 3 Auftragserteilung
Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per Email erfolgen. Bestellungen des Auftraggebers werden von der .dot Werbeagentur durch schriftliche Auftragsbestätigung per Email oder Briefpost angenommen. Internet-Bestellungen (durch E-Mail/Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Lieferungen sofort, spätestens aber nach 14 Tagen, nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen zu erheben.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum. Bis zu diesem Zeitpunkt unterliegt der Verkäufer einem Verfügungsverbot hinsichtlich der Ware, die Vertragsgegenstand geworden ist.
§ 6 Urheber- und Nutzungsrecht / Copyright
Das Urheberrecht für veröffentlichte, von der .dot Werbeagentur erstellte Objekte (Internetseiten, Grafiken, Fotos etc.) bleibt allein bei der .dot Werbeagentur. Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung der .dot Werbeagentur nicht gestattet.
Das umfassende Urheberrecht mit allen Befugnissen nach den §12 bis §27 UrhG an allen im Rahmen der Vertragsanbahnung und - einschließlich Gewährleistung und Wartung erstellten Unterlagen, Informationen und Vertragsgegenstände steht ausschließlich uns zu, es sei denn, es ist schriftlich anders vereinbart. Wir überlassen dem Kunden an den Vertragsgegenständen ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht nach §31 II UrhG. Die Nutzung darf nur für Unternehmenszwecke, nicht für Zwecke Dritter, erfolgen.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche (schriftliche) Einwilligung der .dot Werberagentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung -auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die .dot Werbeagentur, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten, vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.
Die .dot Werbeagentur hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzungdes Rechts auf Namensnennung berechtigt zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann die .dot Werbeagentur 100% der vereinbarten beziehungsweise nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
§ 7 Vorgaben des Kunden / Pflichtenheft
Wünsche und Vorgaben des Kunden, die bei der Herstellung des Vertragsgegenstandes berücksichtigt werden sollen, bedürfen stets der Schriftform. Gegebenenfalls wird der Leistungsumfang durch Zusatzaufträge bei angemessener Vergütung erweitert. Zusatzaufträge sollen schriftlich geschlossen werden.
§ 8 Lieferzeit
Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
§ 9 Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen
Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung werden wir den Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.
Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
Werden Fehler rechtzeitig gerügt oder handelt es sich um solche, die nicht sofort erkennbar waren hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachlieferung bzw. Nachbesserung. Im Falle eines Fehlers darf erst nach drei Nachbesserungsversuchen der Kunde vom Vertrag zurücktreten, Minderung noch Schadensersatz geltend machen.
Wir weisen darauf hin, dass die von uns vorgeschlagenen Gestaltungen und Marketingkonzepte von uns nicht auf Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften überprüft wurden. Namen, Logos oder Slogans können durch nationale oder internationale Markenrechte geschützt sein. Werbeaussagen können gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Eine rechtliche Prüfung durch uns hat nicht stattgefunden und muss durch den Auftraggeber erfolgen. Der Kunde stellt die .dot Werbeagentur im Hinblick auf solche Ansprüche Dritter vollumfassend im Innenverhältnis frei. Ansprüche des Kunden diesbezüglich gegenüber uns sind ausgeschlossen.
§ 10 Darstellung von Webseiten
Der Anwender/Betrachter hat im Browser (Betrachtungssoftware für Internetseiten) individuelle Einstellmöglichkeiten, die die Darstellungsweise der Seiten verändern können. Die verschiedenen Browser interpretieren den Quellcode zum Teil ebenfalls unterschiedlich, was zu unterschiedlichen Darstellungsarten führen kann. Die .dot Werbeagentur übernimmt deshalb keine Garantie oder Gewähr dafür, dass die HTML-Dokumente mit allen Browsern völlig identisch dargestellt werden.
§ 11 Suchmaschinen
Einträge in Suchmaschinen werden in unmittelbarer Absprache mit dem Kunden/Auftraggeber vorgenommen. Es kann jedoch keine Garantie oder Gewähr für eine wunschgemäße Eintragung in die Suchdienste übernommen werden.
§ 12 Printmedien
Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware sowie der zur Korrektur übersendeten Vor- und Zwischenzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
§ 13 Montagearbeiten
Bei vereinbarten Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verzögerungen durchgeführt werden können.
In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, die Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände, Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit-, und Materialaufwand gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wir übernehmen keinerlei Haftung, für eventuell entstandene Schäden aus Witterungseinflüssen (z.B. zerrissene Banner oder Fahnen, herausgerissene Ösen, o.ä.). Der Auftraggeber entscheidet über die Art der Konfektionierung. Für die Art der Konfektionierung übernehmen wir keine Haftung. Wir übernehmen außerdem keine Haftung für die Montage durch den Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen, von gelieferten Waren oder Artikeln.
§ 14 Fahrzeugbeschriftungen und Fahrzeug- Teil-/Vollfolierung
Soweit nicht anders vereinbart, muss das Fahrzeug fettfrei, gereinigt und trocken übergeben werden. Feuchtigkeit muss komplett abgezogen sein (24Std. vor Arbeitsbeginn einfache Wäsche, danach das Fahrzeug in geschlossenen Räumlichkeiten austrocknen lassen).
Ist dem Auftraggeber dies nicht möglich, wird die erforderliche Arbeit durch die .dot Werbeagentur oder einem Partnerunternehmen durchgeführt und als gesonderter Posten auf der Rechnung ausgewiesen. Erfolgt die Montage der Folien nicht in unserer Werkstatt, so muss der Auftraggeber zur Montage einen geeigneten geschlossenen Raum mit ausreichender Bewegungsfreiheit (Leiter aufstellen etc.) zur Verfügung stellen.
Die Temperatur im Raum muss mindestens 15 Grad, maximal 35 Grad betragen. Mindestens 1 Stromanschluss muss vorhanden sein. Sofern die Demontage von Anbauteilen wie z.B. Blinker, Klappen etc. notwendig ist, muss der Auftraggeber dies selber durch einen geeigneten Fachbetrieb veranlassen. Beschädigungen in Oberflächen/Karosserieteilen bzw. Design zeichnen sich durch die Folie ab und werden nicht durch diese retuschiert. Es wird kein Rost, Silikon oder Gummi beklebt! Wir beschriften ausschließlich nur glatte Flächen. Auf strukturiertem Kunststoff / Untergrund ist eine Haftung der Folie nicht gewährleistet. Unter den vorausgesetzten Gegebenheiten sichern wir eine einwandfreie Beschriftung / Folierung durch unser geschultes Personal, nach branchenüblicher Montagetechnik zu.
Da Folienbeschichtungen nur oberflächlich erfolgen, kann es vorkommen, dass der Fahrzeuglack z.B. an Fugen und Spalten vereinzelt sichtbar bleibt.
Wir behalten uns vor, Details am Fahrzeug (Kühlergrill o.ä. Fahrzeugteile) in Segmenten oder ggf. in Streifen, sowie bei Übergrößen in überlappenden Bahnen nach branchenüblicher Technik zu bekleben. Der Mindestabstand des Betrachters zum Fahrzeug nach der Folienbeschichtung beträgt 2m. Vermeintliche Unregelmäßigkeiten unter dem Betrachtungswert werden nicht anerkannt. Kleinstbläßchen bzw. Rakelspuren ziehen von alleine raus. Größere werden punktiert. Staubeinschlüsse lassen sich nicht hundertprozentig vermeiden.
§ 15 Textilveredelung
Bei durch den Auftraggeber oder Dritten angelieferter oder zur Verfügung gestellter Ware zur Textilveredelung (Flock/ Flexdruck, Bestickung oder Transferdruck) erfolgt die Bearbeitung auf Gefahr des Auftraggebers. Die .dot Werbeagentur erkennt in diesem Fall keine Haftungsansprüche an, die z.B. durch Materialunverträglichkeit, Druckstellen und Löcher durch Verwendung einer Heißtransferpresse oder Stickbildversatz entstehen können, sofern diese nicht grob Fahrlässig durch uns verursacht wurden.
Die .dot Werbeagentur übernimmt keine Gewährleistung für die Haltbarkeit von Transfers auf den veredelten Textilien.
Leider kann es durch ungünstige Umstände (z.B. Textilbeschichtung, Materialbeschaffenheit etc.) zu Problemen in der Haltbarkeit kommen.
Pflegehinweise: Textilien dürfen erst 24h nach Veredelung mit Flock, Flex und Textiltransfers gewaschen werden, nur von links auf niederiger Stufe gebügelt und nicht in den Trockner gegeben werden. Auf Weichspüler ist zu verzichten. Nicht über 60° waschen.
§ 16 Haftungsausschlüsse
Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte der uns zur Verfügung gestellten Materialien. Wir gehen davon aus, dass der Auftraggeber die uns überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat.
Folienbeschriftung: Auf Silikonkanten, Gummiteile und lackierten/unlackierten Plastikteilen wird die Haftung der Folie nicht garantiert. Derartige Mängel sind unvermeidbar und berechtigen daher nicht zur Mängelbeseitigung. Bei der Entfernung der Folie können Schäden auf Lack auftreten (Klarlackablösungen o.Ä.). Dies ist auf Fehler am Lack zurückzuführen. Im Zuge einer Folierung/Beschriftung wird die Folie wenn nötig direkt auf dem Gegenstand (Lack) geschnitten. Trotz großer Sorgfalt und Verwendung teurer Hilfsmittel wie z.B. Knifeless-Tape sind Beschädigungen der Oberfläche (des Lacks) möglich. Ebenso sind Verfärbung der Oberfläche, sowie ein ungleichmäßiges Ausbleichen, begünstigt durch Waschanlagen und Straßenverkehr, möglich. Diesbezügliche Reklamationsansprüche sind generell ausgeschlossen.
§ 17 Webhosting allgemein
Der Kunde ist - soweit nicht anders vereinbart - selbst für die Erstellung von Backups verantwortlich. Für serverbedingte Ausfälle des jeweiligen Providers wird keine Haftung übernommen.
§ 18 Webhosting auf unserem Kundenserver
Für serverbedingte Ausfälle unseres Servers wird keine Haftung übernommen.
Die .dot Werbeagentur stellt Backups rückwirkend von 3 Tagen bereit. Im Falle eines eintretenden Datenverlustes kann die .dot Werbeagentur Ihnen die Daten unentgeltlich wieder einspielen. Auch bei aller Sorgfalt übernimmt die .dot Werbeagentur keine Garantie, dass alle Daten vollständig vorhanden sind. Der Kunde erklärt sich bereit im eigenen Interesse ein Backup eigenständig anzulegen und die entsprechenden Datenbestände im Falle eines Datenverlustes unentgeltlich erneut einzuspielen.
Der Kunde erhält zur Pflege seines Angebotes einen Loginnamen und ein Loginpasswort. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln, und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Es ist daher untersagt, E-Mail-Postfächer bzw. deren Zugangsdaten kostenlos oder kommerziell an Dritte weiterzugeben (z.B. Freemail-Service usw.).
In der Regel steht der Web-Server 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. In der Vergangenheit war es der .dot Werbeagentur aufgrund diverser, Sicherungs-, Wartungs- und Schutzmaßnahmen möglich eine Verfügbarkeit der Serversysteme von über 99,5% p.a. zu gewährleisten.
Die .dot Werbeagentur übernimmt KEINE Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Serversystemen und Daten. Bedingt durch die Infrastruktur des Internets, die technische Abhängigkeit von anderen Anbietern, die technischen Verfügbarkeit von Netzwerken, Leitungsnetzen (Backbones), Rechenzentren sowie die Notwendigkeit von Wartungsarbeiten, Hard- und Softwarefehlern oder die Folgen höherer Gewalt z.B. Naturkatastrophen, Stromausfälle oder vorsätzliche Angriffe auf Serversysteme durch Hacker ist es NICHT möglich Verfügbarkeitsgarantien auszusprechen.
Die .dot Werbeagentur sichert zu, beim Betrieb der Serversysteme, angemessene Sicherheitsmaßnahmen und die nötige Sorgfalt zur Vermeidung beschriebenen Zustände sicherzustellen, die dem gehobenen technischen Standard entsprechen. Dies beinhaltet z.B. Abwehrmaßnahmen gegen unberechtigte Serverzugriffe (Hacker), unberechtigten Mailversand, Stromausfallversorgung, regelmäßige Datensicherung, redundante Leitungsanbindungen usw.
Eine Haftung der .dot Werbeagentur für technisch bedingte und/oder fremdverursachte Ausfälle, Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen, E-Mailverluste, Datendiebstahl oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 19 Eigenwerbung
Die .dot Werbeagentur ist berechtigt, die vom Auftraggeber gestellten, verarbeiteten, erstellten produzierten Werbemittel, Produkte Objekte usw. mit seiner Eigenwerbung zu kennzeichnen. Ebenfalls behält sich die .dot Werbeagentur vor, in seiner Werbung auf die Betreuung des Auftraggebers hinzuweisen, sowie die ausgeführten Arbeiten bildlich und typografisch darzustellen und zu beschreiben. Dieser Eigenwerbung kann der Auftraggeber schriftlich widersprechen.
§ 20 Datensicherheit
Der Auftraggeber spricht uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Kunden von der .dot Werbeagentur erklären sich damit einverstanden, dass persönliche Daten elektronisch gespeichert werden.
§ 21 Abtretung
Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Vertrag nicht an Dritte abtreten.
§ 22 Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommen.
§ 23 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist der Sitz des Auftragnehmers.
Stand: Juli 2017